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TORGAUER Inkassounternehmen - Wir verwandeln Ihre Forderung in Geld !!

Illustration- Was ist Inkasso?

Wir haben hier für Sie einige Informationen zum Inkassowesen aufbereitet und bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten. Mit unserer Jahrelangen Erfahrung, wandeln wir Ihre offenen Forderungen in verfügbares Geld um.

Darüber hinaus sind die standesrechtlichen Vorschriften für Inkasso-Unternehmer mit denen der Rechtsanwälte vergleichbar. Das TORGAUER INKASSO ist Mitglied in zwei Berufsorganisationen, die ihren Mitgliedern stets Beistand und Unterstützung zuteil werden lassen.

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Logo von Inkasso

Bei Mitgliedsunternehmen des BDIU kann man sich also in guten Händen fühlen.

Zunächst einiges Grundlegendes zum Inkassowesen:

Das Inkasso ist eine rechtsbesorgende Tätigkeit und somit genehmigungsbedürftig im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). An die Person des Inkasso-Unternehmers werden besondere Anforderungen gestellt, ähnlich denen der Zuverlässigkeitsprüfung bei Rechtsanwälten.

Warum Inkasso ?

Unternehmer

In Zeiten der allgemeinen Geldknappheit und des ausufernden gesetzlichen Schuldnerschutzes wird dem schnellen und effektiven Einzug der eigenen Außenstände zunehmend größere Bedeutung zuteil. In schöner Regelmäßigkeit warnen die Medien vor einer “Rekord-Pleitewelle”, die auf uns zuschwappt. Im Jahr 2010 stiegen die Privatinsolvenzen auf einen neuen Rekordstand. Seit 2011 entspannt sich die Situation der neu angemeldeten Verfahren. Doch immer noch nutzen eine hohe Zahl an Konsumenten und kleineren Gewerbetreibenden die willkommene Gelegenheit, sich per Richterspruch zu entschulden.

 

Daß dahinter aber immer ein Lieferant oder Dienstleister steht, der trotz vertragstreuer Leistung “in die Röhre guckt”, während der vertragswidrig nicht zahlende Widerpart “seine Beute” einfach so behalten darf, wird oft vergessen.

 

Wenn die Kapitaldecke des Pleitekandidaten also dünn ist, bekommen nur die schnell reagierenden Gläubiger etwas davon ab. Der Gläubiger muß daher an einer schnellen, kostengünstigen und seriösen Einziehung seiner offenen Forderungen interessiert sein. Hier setzt unsere Strategie an.
Mit unserem überschaubaren Mitarbeiterstamm wird nicht nur der Gläubiger fachgerecht betreut, sondern auch der Schuldner regelmäßig persönlich kontaktiert.

 

Unsere immer erfolgreichere Methode setzt da an, den Schuldner argumentativ zahlungswillig zu machen. Auf bloße Standardschreiben hin sieht kaum ein Schuldner sich genötigt, sich von “seinem” Geld zu trennen.

 

Das TORGAUER INKASSO fungiert hier quasi als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner und setzt auf Deeskalation statt Konfrontation.

Die wichtigsten Vorteile der

Zusammenarbeit mit dem
TORGAUER INKASSO!

 

  • Vermeidung von Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. (Kein gutes Geld “schlechtem” hinterherwerfen.)

 

  • Bonitätsprüfung durch das TORGAUER INKASSO. Bei aussichtslosen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.

 

  • Das TORGAUER INKASSO arbeitet als Mediator zwischen Gläubiger und säumigem Zahler – die Basis für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.

 

  • Das betriebseigene Personal des Gläubigers wird nicht mit der Ermittlung von Anschriften und sonstigen Recherchen belastet und kann sich dem Kerngeschäft widmen.

 

  • Das TORGAUER INKASSO prüft im Vorfeld Vollstreckungsmöglichkeiten gegen zahlungsunwillige Schuldner und beauftragt ggfls. zielgerichtet den örtlichen Gerichtsvollzieher.

 

  • Beharrliche Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso. Die Schuldner werden im persönlichen Gespräch zum Zahlen motiviert.

 

  • Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle; Überwachung von Debitoren-Konten.

 

  • Informationen über interessante gesetzliche Neuerungen.
Tasse 80/20

Unsere Konditionen im Überblick

Auftragserteilung

Wie alles andere auch, hat natürlich auch der Forderungseinzug seinen Preis.
Jedoch sind bei uns nur 20,00 € bei Auftragserteilung zu zahlen. Wir nehmen Ihnen aber den größten Teil des Risikos der erfolglosen Beitreibung ab. Zwar müssen wir Ihnen aus Rechtsgründen die Inkassokosten belasten, doch werden diese bis zur Realisierung beim Schuldner gestundet.

Sollten wir demnach keinen Erfolg für Sie erzielen, haben wir zwar den Anspruch auf die Kosten, werden ihn aber nicht geltend machen. Das heißt: KEIN ERFOLG – KAUM KOSTEN! Nur für die erfolgreiche Beitreibung Ihrer noch nicht ausgeklagten Forderung wird je nach deren Alter ein Honorar ab 5% der eingezogenen Hauptforderung fällig.

Erfolge erzielen
Nachgerichtliches Inkasso

Die Realisierung Ihres Anspruches im nachgerichtlichen Bereich ist naturgemäß schwieriger. Wir alle wissen, dass Überweisungen von Gerichtsvollziehern zu den Ausnahmen gehören. Ein bislang erfolglos vollstreckter Titel wird von uns gegen eine 50%-ige Erfolgsprovision eingezogen.

Es wird also jeder eingezogene Euro durch zwei geteilt. Sollten unsere Einziehungsbemühungen erfolglos bleiben, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück und das Auftragsverhältnis ist erledigt. Wenn Sie eine gerichtliche Inanspruchnahme des Schuldners wünschen, werden wir den Vorgang an einen Rechtsanwalt abgeben. Dazu bedienen wir uns erfahrener Vertragsanwälte.

Gerichtliche Inanspruchnahme
Recht bekommen

Aber wer kennt nicht die alten Weisheiten “Wer sich der Justiz ausliefert, ist wie auf hoher See. Nämlich in Gottes Hand.” oder “Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe”. Man kann also die leidvolle Erfahrung machen, dass die Klage abgewiesen wird. In diesem Fall beteiligen wir uns an den Kosten unseres Vertragsanwaltes mit 25%.

Haben Sie unsere Konditionen überzeugt ?

Aktuelles zum Thema Inkasso

In seiner Sitzung vom 11. Februar 2010 hat der Bundesrat beschlossen, die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen zu wollen. Der Gesetzentwurf (Drucksache 808/10 – Beschluss), der nunmehr in den Bundestag eingebracht wird, sieht die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vor. Hierdurch würden die Gerichtsvollzieher angeblich motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, wodurch eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Diese Ansicht unterstellt, daß Gerichtsvollzieher heute unmotiviert, ineffizient und auf niedrigem qualitativen Niveau arbeiten. Ob eine spürbare Steigerung durch diese neue Vorschrift tatsächlich eintritt, darf bezweifelt werden. Unzweifelhaft steigt jedoch die Belastung der Gläubiger: im Schnitt erhöhen sich die Festgebühren der Gerichtsvollzieher um 30%, was das vorgerichtliche Inkasso noch wichtiger werden läßt.

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Torgauer Inkasso
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Registrierter Rechtsdienstleister nach §10 I Nr. 1 RDG beim Amtsgericht Leipzig

Was ist ein Titelaufkauf ?

Der Ankauf bestimmter Vollstreckungstitel wird in einem etwa zwei Wochen dauernden Verfahren geprüft. Die Prüfung mündet in ein individuelles Angebot, welches schriftlich unterbreitet wird. Um dieses Angebot erstellen zu können, wird eine Kopie des zum Verkauf stehenden Titels benötigt. Es muss für uns erkennbar sein, wer wem wie viel schuldet. Urteilsgründe interessieren dabei weniger, so dass bei mehrseitigen Urteilen in der Regel die ersten beiden Seiten ausreichen.

 

Es wird oft vorab die Frage gestellt, wieviel denn für diesen oder jenen Titel gezahlt wird. Dies lässt sich leider nicht seriös vorhersagen. Manche Titel kaufen wir gar nicht an, andere sind nur einen symbolischen Betrag wert. Fordern Sie einfach ein Angebot an. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Liquidität

LINKS ZU INTERESSANTEN SEITEN

www.inkasso.de
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

www.rechtsbeistaende.de
Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.V.

www.ray-richter.de
Rechtsanwaltskanzlei Ray Richter

www.torgau.de
Die Homepage der Stadt Torgau

www.zurecht.de
juristische Informationen

Diverses

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