Wir haben hier für Sie einige Informationen zum Inkassowesen aufbereitet und bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten. Mit unserer Jahrelangen Erfahrung, wandeln wir Ihre offenen Forderungen in verfügbares Geld um.
Das Inkasso ist eine rechtsbesorgende Tätigkeit und somit genehmigungsbedürftig im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). An die Person des Inkasso-Unternehmers werden besondere Anforderungen gestellt, ähnlich denen der Zuverlässigkeitsprüfung bei Rechtsanwälten.
In Zeiten der allgemeinen Geldknappheit und des ausufernden gesetzlichen Schuldnerschutzes wird dem schnellen und effektiven Einzug der eigenen Außenstände zunehmend größere Bedeutung zuteil. In schöner Regelmäßigkeit warnen die Medien vor einer “Rekord-Pleitewelle”, die auf uns zuschwappt. Im Jahr 2010 stiegen die Privatinsolvenzen auf einen neuen Rekordstand. Seit 2011 entspannt sich die Situation der neu angemeldeten Verfahren. Doch immer noch nutzen eine hohe Zahl an Konsumenten und kleineren Gewerbetreibenden die willkommene Gelegenheit, sich per Richterspruch zu entschulden.
Daß dahinter aber immer ein Lieferant oder Dienstleister steht, der trotz vertragstreuer Leistung “in die Röhre guckt”, während der vertragswidrig nicht zahlende Widerpart “seine Beute” einfach so behalten darf, wird oft vergessen.
Wenn die Kapitaldecke des Pleitekandidaten also dünn ist, bekommen nur die schnell reagierenden Gläubiger etwas davon ab. Der Gläubiger muß daher an einer schnellen, kostengünstigen und seriösen Einziehung seiner offenen Forderungen interessiert sein. Hier setzt unsere Strategie an.
Mit unserem überschaubaren Mitarbeiterstamm wird nicht nur der Gläubiger fachgerecht betreut, sondern auch der Schuldner regelmäßig persönlich kontaktiert.
Unsere immer erfolgreichere Methode setzt da an, den Schuldner argumentativ zahlungswillig zu machen. Auf bloße Standardschreiben hin sieht kaum ein Schuldner sich genötigt, sich von “seinem” Geld zu trennen.
Das TORGAUER INKASSO fungiert hier quasi als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner und setzt auf Deeskalation statt Konfrontation.
Wie alles andere auch, hat natürlich auch der Forderungseinzug seinen Preis.
Jedoch sind bei uns nur 20,00 € bei Auftragserteilung zu zahlen. Wir nehmen Ihnen aber den größten Teil des Risikos der erfolglosen Beitreibung ab. Zwar müssen wir Ihnen aus Rechtsgründen die Inkassokosten belasten, doch werden diese bis zur Realisierung beim Schuldner gestundet.
Sollten wir demnach keinen Erfolg für Sie erzielen, haben wir zwar den Anspruch auf die Kosten, werden ihn aber nicht geltend machen. Das heißt: KEIN ERFOLG – KAUM KOSTEN! Nur für die erfolgreiche Beitreibung Ihrer noch nicht ausgeklagten Forderung wird je nach deren Alter ein Honorar ab 5% der eingezogenen Hauptforderung fällig.
Es wird also jeder eingezogene Euro durch zwei geteilt. Sollten unsere Einziehungsbemühungen erfolglos bleiben, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück und das Auftragsverhältnis ist erledigt. Wenn Sie eine gerichtliche Inanspruchnahme des Schuldners wünschen, werden wir den Vorgang an einen Rechtsanwalt abgeben. Dazu bedienen wir uns erfahrener Vertragsanwälte.
Aber wer kennt nicht die alten Weisheiten “Wer sich der Justiz ausliefert, ist wie auf hoher See. Nämlich in Gottes Hand.” oder “Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe”. Man kann also die leidvolle Erfahrung machen, dass die Klage abgewiesen wird. In diesem Fall beteiligen wir uns an den Kosten unseres Vertragsanwaltes mit 25%.
Die regelmäßige Verjährungsfrist ist von 30 auf 3 Jahre abgesenkt worden (§ 195 BGB). Eine Unterscheidung von 2- und 4-jähriger Verjährungsfrist ist nicht mehr vorgesehen. Ebenso ist die Unterbrechung (Neubeginn) eingeschränkt und durch die Hemmung (§§ 203 ff. BGB) weitestgehend ersetzt worden. Selbstverständlich überwachen wir Ihre Forderungen gemäß den jeweils geltenden Vorschriften.
Torgauer Inkasso
Inhaber: Ronny D. Stumpe
Eilenburger Str. 26
04860 Torgau
Tel. 03421/709458
Fax. 03421/714800
E-mail: info@torgauer-inkasso.de
Registrierter Rechtsdienstleister nach §10 I Nr. 1 RDG beim Amtsgericht Leipzig
Der Ankauf bestimmter Vollstreckungstitel wird in einem etwa zwei Wochen dauernden Verfahren geprüft. Die Prüfung mündet in ein individuelles Angebot, welches schriftlich unterbreitet wird. Um dieses Angebot erstellen zu können, wird eine Kopie des zum Verkauf stehenden Titels benötigt. Es muss für uns erkennbar sein, wer wem wie viel schuldet. Urteilsgründe interessieren dabei weniger, so dass bei mehrseitigen Urteilen in der Regel die ersten beiden Seiten ausreichen.
Es wird oft vorab die Frage gestellt, wieviel denn für diesen oder jenen Titel gezahlt wird. Dies lässt sich leider nicht seriös vorhersagen. Manche Titel kaufen wir gar nicht an, andere sind nur einen symbolischen Betrag wert. Fordern Sie einfach ein Angebot an. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
www.inkasso.de
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
www.rechtsbeistaende.de
Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.V.
www.ray-richter.de
Rechtsanwaltskanzlei Ray Richter
www.torgau.de
Die Homepage der Stadt Torgau
www.zurecht.de
juristische Informationen
www.Ferber-Software.de
Software
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